Dienstag, 3. August 2004
Ach so, eines noch
uceda, 19:04h
Ich mag Schröder. Seit dem Auftritt in der Normandie und in Warschau habe ich tiefen Respekt vor ihm.
Und die Vertriebenenverbände, die bei ihrem Dasein als hochsubventionierte Klüngelklientel vergessen haben, wer den ganzen rückwärtsgewandten Bohei zahlt, sei gesagt: Irgendwann hat die Mehrheit in diesem Land nicht nur die Schnauze voll von dem Ewiggestrigen, sondern macht auch die finanzielle Pipeline dicht, ohne die dieser Popanz gar nicht möglich wäre, inclusive rechtsradikaler Sprüche und Freundesgruppen.
Und die Vertriebenenverbände, die bei ihrem Dasein als hochsubventionierte Klüngelklientel vergessen haben, wer den ganzen rückwärtsgewandten Bohei zahlt, sei gesagt: Irgendwann hat die Mehrheit in diesem Land nicht nur die Schnauze voll von dem Ewiggestrigen, sondern macht auch die finanzielle Pipeline dicht, ohne die dieser Popanz gar nicht möglich wäre, inclusive rechtsradikaler Sprüche und Freundesgruppen.
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janus,
Mittwoch, 4. August 2004, 00:56
rückwärtsgewandt ... ewig gestrig
kann man den polen auch vorwerfen. ich finde brandt war ausreichend.
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uceda,
Mittwoch, 4. August 2004, 01:26
Für die 70er: Ja. Aber es kann in dieser Dekade nicht schaden, das Ganze nach dem Gesülze der Vertriebenen und ihrer Kamarilla in den C-Parteien nochmal zu wiederholen. Und die Sache mit den Klagen, mit denen die Regierung Vereinigungen wie der "preussischen Treuhand" die Klappe zu schliessen gedenkt, war nötig.
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janus,
Mittwoch, 4. August 2004, 11:02
eben das ist nun wirklich kein grund
egal wie man dazu steht: auch die haben ein recht das vor gericht klären zu lassen. das eine deutsche regierung eigenen bürgern so etwas abspricht gefällt mir überhaupt nicht: das ist eine frage des prinzips. für mich rangiert das auf der gleichen stufe wie die schleimattacke von merkel in washington. nenn mich altmodisch: sowas macht man nicht. schon gar nicht aus billigen parteitaktischen gründen.
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rotzloeffel,
Mittwoch, 4. August 2004, 13:34
Ein Recht auf Klage? Nein!
Denke ich nicht, aus mehreren Gründen: 1. Gab es für die meisten Vertriebenen einen umfassenden Lastenausgleich. Diesen haben viele der Schreihälse von heute genutzt, sich gesund zu stoßen. Damit haben sie ihr Recht auf eine Klage verwirkt. Oder sie müssen diese Gelder zurückzahlen, inklusive Zinsen. 2. Die Vertreibung Deutscher aus heutigen polnischen, russischen oder tschechischen Gebieten ist allein schon durch die Vereinbarungen der siegreichen Alliierten gerechtfertigt. Das diese viel Leid nach sich gezogen haben, völlig klar. 3. Polen soll verklagt werden? Weshalb denn überhaupt? Das der Staat Polen die ihm zugewiesenen Gebiete tatsächlich angenommen hat? Das der Staat Polen die schon längst beschlossene Aussiedlung Deutscher aus diesen Gebieten umgesetzt hat? Auch wenn es in Polen vor dem 2. WK zahlreiche Stimmen gab, die eine Heimholung Pommerns und Ostbrandenburgs gefordert haben, der polnische Staat ist der falsche Beschuldigte. Dieser hatte bei den Beschlüssen zur Aufteilung Europas nach dem Krieg nichts, aber auch gar nichts mitzureden. (Weshalb blieb denn die Unterstützung für den Aufstand der Heimatarmee in Warschau aus?) 4. Welcher Staat hat denn bitte schön den 2. WK vom Zaun gebrochen und wer ist der rechtliche Nachfolger dieses Staates? Das bitte schön soll sich Erika Steinbach und Konsorten endlich hinter die Löffel schreiben. Die sollen froh sein, dass bisher noch keine Reparationsforderungen vom polnischen Staat erhoben wurden 5. Was wollen die Vertriebenen mit der Entschädigung oder gar Rückgabe ihres ehemaligen Eigentums, sprich Ländereien, Immobilien? Seit 50 Jahren im heutigen Westpolen heimisch gewordenen Polen Hab und Gut streitig machen, die selber aus Galizien oder der heutigen Ukraine vertrieben wurden?
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janus,
Mittwoch, 4. August 2004, 14:47
hää...
... das recht eine klage einzureichen hat ja nun wirklich jeder. oder soll demnächst die regierug darüber entscheiden welche klagen zugelassen werden.
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rotzloeffel,
Mittwoch, 4. August 2004, 15:19
Nö
Ein Recht auf Klage gibt es nur dort, wo es einen berechtigten Anspruch gibt, ein vermeintliches Vergehen gegen eine bestehende Rechtsnorm gerichtlich klären zu lassen. Und dieses Vergehen sehe ich in diesem Fall nicht (wie oben dargelegt). Aber vielleicht kannst Du mich aufklären, weshalb hier doch ein Recht auf Klage bestehen sollte?
Im übrigen ist in der bundesdeutschen Gerichtsordnung sehr wohl genau festgehalten, wer wann unter welchen Umständen gegen welche Entscheidungen oder bei welchen Tatbeständen auf welchem Wege vor welchem Gericht unter Berücksichtigung welcher Vorgaben klagen kann. Und wenn Du dich da mal etwas schlauer machst, wirst Du sehen, dass längst nicht jeder immer das Recht oder überhaupt die Möglichkeit hat, gegen vermeintliches Unrecht gerichtlich vorzugehen.
Im übrigen ist in der bundesdeutschen Gerichtsordnung sehr wohl genau festgehalten, wer wann unter welchen Umständen gegen welche Entscheidungen oder bei welchen Tatbeständen auf welchem Wege vor welchem Gericht unter Berücksichtigung welcher Vorgaben klagen kann. Und wenn Du dich da mal etwas schlauer machst, wirst Du sehen, dass längst nicht jeder immer das Recht oder überhaupt die Möglichkeit hat, gegen vermeintliches Unrecht gerichtlich vorzugehen.
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janus,
Mittwoch, 4. August 2004, 15:33
jo, so isses. dann wird die klage nicht zugelassen. und? nur, das entscheidet eben nicht der kanzler. im gegenteil, er hat die pflicht sich im besten fall neutral zu verhalten. IMO
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rotzloeffel,
Mittwoch, 4. August 2004, 15:43
Nein
Du verstehst es glaube ich nicht.
1. Der Kanzler hat qua Amt sehr wohl die Aufgabe und sogar die Pflicht, in diesem Fall zu sagen, was aus Sicht der Bundesregierung für das Wohl und das Ansehen der Bundesrepublik opportun ist. Der Kanzler verhält sich ja auch bei Hartz IV nicht neutral.
2. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen Du noch nicht mal dazu kommst, überhaupt eine Klage soweit vor ein Gericht zu bekommen, dass diese abgewiesen werden kann.
3. Selbst wenn die Preußische Treuhand oder wer auch immer das Recht auf eine Klage zur Entschädigung hätte, streite ich ihnen dieses Recht aus geschichtlichen, moralischen und faktischen Gründen ab.
Ansonsten, bitte fang an, meine obige Argumentation zu zerpflücken. So, und jetzt muss ich weiter arbeiten!
1. Der Kanzler hat qua Amt sehr wohl die Aufgabe und sogar die Pflicht, in diesem Fall zu sagen, was aus Sicht der Bundesregierung für das Wohl und das Ansehen der Bundesrepublik opportun ist. Der Kanzler verhält sich ja auch bei Hartz IV nicht neutral.
2. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen Du noch nicht mal dazu kommst, überhaupt eine Klage soweit vor ein Gericht zu bekommen, dass diese abgewiesen werden kann.
3. Selbst wenn die Preußische Treuhand oder wer auch immer das Recht auf eine Klage zur Entschädigung hätte, streite ich ihnen dieses Recht aus geschichtlichen, moralischen und faktischen Gründen ab.
Ansonsten, bitte fang an, meine obige Argumentation zu zerpflücken. So, und jetzt muss ich weiter arbeiten!
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weltregierung,
Mittwoch, 4. August 2004, 17:15
Recht hin Recht her....
historisch isses so richtig wie´s jetzt ist IMHO.
Die Vertriebenverbände sollen sich mal äh...ficken!
Genau das war das Wort. Widerlich war es sich deren Lament im TV ansehen zu müssen. Erinnerte mich so´n bisserl an das Gehabe der Atomlobby. Plutonium hat viele Vitamine und so.
2:0 für Schröder.
Kohl hätte weder das eine noch das andere gekonnt,
dafür sieht er sich selbst als viel zu fette historische Figur.
-Matzeregierung.
historisch isses so richtig wie´s jetzt ist IMHO.
Die Vertriebenverbände sollen sich mal äh...ficken!
Genau das war das Wort. Widerlich war es sich deren Lament im TV ansehen zu müssen. Erinnerte mich so´n bisserl an das Gehabe der Atomlobby. Plutonium hat viele Vitamine und so.
2:0 für Schröder.
Kohl hätte weder das eine noch das andere gekonnt,
dafür sieht er sich selbst als viel zu fette historische Figur.
-Matzeregierung.
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vasili,
Mittwoch, 4. August 2004, 18:05
bei diesem schönen wortstreit
wird eins vergessen: das recht auf klage hat schröder niemandem abgesprochen. er hat nur klargestellt, dass seine regierung individuelle ansprüche gegen polen nicht unterstützt und das auch so vor gerichten darlegen wird. genau das hat polen von der brd erwartet, und deshalb war die rede richtig.
im übrigen - und da kann die deutschtumslobby in faz und welt noch so oft jaulen - ist es nicht die pflicht eines kanzlers der brd, den vertriebenen in den ar**** zu kriechen. das haben andere kanzler vor ihm schon auf jahre im voraus erledigt.
im übrigen - und da kann die deutschtumslobby in faz und welt noch so oft jaulen - ist es nicht die pflicht eines kanzlers der brd, den vertriebenen in den ar**** zu kriechen. das haben andere kanzler vor ihm schon auf jahre im voraus erledigt.
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rotzloeffel,
Donnerstag, 5. August 2004, 11:41
Scheiße
Werter Vasili, sie haben Recht. Das Recht zur Klage hat Schröder tatsächlich keinem abgestritten. Da habe ich ohne Schröders Rede komplett zu kennen meinen Beißreflex nicht im Zaum halten können. Schadet in diesem Fall m.E. aber nichts. Nichtsdestotrotz, die Position von Schröder ist uneingeschränkt zu unterstützen.
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janus,
Donnerstag, 5. August 2004, 14:18
also, meine lieben freunde der moral und des anstands
erst mal: @rotzloeffel ich habe kein bedürfniss etwas zu zerplücken. wenn dir danach ist empfehle ich dir ein kannibalen forum.
zum thema: ich bin nachfahre von glaubensflüchtlingen aus frankreich. diese wurden zahlreich in deutschland (sogar im ach so bösen preußen) aufgenommen, nachdem man angehörige dieser gruppe in frankreich masakriert hatte. hier angekommen entwickelten sich viele zu superpatrioten, die gleich freudig losgestürmt sind, um in den befreiungskriegen den franzosen eins auf die mütze zu geben. das war eine haltung, die wohl aus einer art dankbarkeit unserem land (oder den teilen, die damals existierten) gegenüber entstand. aus heutiger sicht vielleicht ein bißchen ulkig aber als historisches phänomen verständlich. jetzt denken manche: "was hat den der mist mit dem thema zu tun". ich meine folgendes: der kanzler hat in so einer situation zwei möglichkeiten. er wägt ab, ob 1. die tätigkeit dieser treuhand leute erheblich das verhältnis zwischen deutschen und polen beschädigt und daraus kosequenzen erwachsen, die unserem land schaden. oder 2., ob der grundsatz (und hier scheiden sich wahrscheinlich die geister): deutsche sind von der regierung grundsätzlich und das gilt auch für rechtsstreitigkeiten zu schützen und zu unterstützen. vorallem gegenüber dem ausland.
meine meinung: der kanzler sollte sich neutral verhalten und nichts dazu sagen. offensichtlich meint er der erste grundsatz sei wichtiger. ich glaube aber eher das parteipolitische taktik dahintersteht: denn die vertriebenen sind nun keine klassischen spd wähler. das finde ich schlecht. daher im anderen post mein hinweis auf die merkel aktion damals.
ich finde die polen sollen nicht so viel rumheulen und eine irrationale angst vor irgendeinem privatverein verbreiten. die gerichte werden schon entscheiden was recht ist. klar, die regierung sollte auf deren empfindlichkeit rücksicht nehmen. aber man muss auch verlangen, dass die polen sich mal an die eigene nase fassen und bedenken, das deutscland einen erheblichen anteil daran hat das die nun in der eu sind. und btw: ganz schön dafür zahlen wird. fazit: bleibt mal locker.
puh, .-)
zum thema: ich bin nachfahre von glaubensflüchtlingen aus frankreich. diese wurden zahlreich in deutschland (sogar im ach so bösen preußen) aufgenommen, nachdem man angehörige dieser gruppe in frankreich masakriert hatte. hier angekommen entwickelten sich viele zu superpatrioten, die gleich freudig losgestürmt sind, um in den befreiungskriegen den franzosen eins auf die mütze zu geben. das war eine haltung, die wohl aus einer art dankbarkeit unserem land (oder den teilen, die damals existierten) gegenüber entstand. aus heutiger sicht vielleicht ein bißchen ulkig aber als historisches phänomen verständlich. jetzt denken manche: "was hat den der mist mit dem thema zu tun". ich meine folgendes: der kanzler hat in so einer situation zwei möglichkeiten. er wägt ab, ob 1. die tätigkeit dieser treuhand leute erheblich das verhältnis zwischen deutschen und polen beschädigt und daraus kosequenzen erwachsen, die unserem land schaden. oder 2., ob der grundsatz (und hier scheiden sich wahrscheinlich die geister): deutsche sind von der regierung grundsätzlich und das gilt auch für rechtsstreitigkeiten zu schützen und zu unterstützen. vorallem gegenüber dem ausland.
meine meinung: der kanzler sollte sich neutral verhalten und nichts dazu sagen. offensichtlich meint er der erste grundsatz sei wichtiger. ich glaube aber eher das parteipolitische taktik dahintersteht: denn die vertriebenen sind nun keine klassischen spd wähler. das finde ich schlecht. daher im anderen post mein hinweis auf die merkel aktion damals.
ich finde die polen sollen nicht so viel rumheulen und eine irrationale angst vor irgendeinem privatverein verbreiten. die gerichte werden schon entscheiden was recht ist. klar, die regierung sollte auf deren empfindlichkeit rücksicht nehmen. aber man muss auch verlangen, dass die polen sich mal an die eigene nase fassen und bedenken, das deutscland einen erheblichen anteil daran hat das die nun in der eu sind. und btw: ganz schön dafür zahlen wird. fazit: bleibt mal locker.
puh, .-)
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vasili,
Donnerstag, 5. August 2004, 20:10
du forderst von der regierung einerseits neutralität, andererseits aber unterstützung für private streitereien im ausland? das macht wenig sinn.
p.s.: "bleibt mal locker" möchte man auch der vertriebenenlobby zurufen...
p.s.: "bleibt mal locker" möchte man auch der vertriebenenlobby zurufen...
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janus,
Donnerstag, 5. August 2004, 21:20
"macht wenig sinn"? mag sein, dass die realität wenig sinn macht ...
aber ziele sind in der realität eben manchmal widersprüchlich. und daher: unterm strich.... in der summe (siehe 1+2 oben) neutralität: schröder sollte einfach mal die klappe halten.
ich hab nämlich auch kein bock (jetzt mal rein hypothetisch und weiiiiit hergeholt) in guantanamo zu verschmachten, weil es für unsere regierung gerade politisch opportun ist.
ich hab nämlich auch kein bock (jetzt mal rein hypothetisch und weiiiiit hergeholt) in guantanamo zu verschmachten, weil es für unsere regierung gerade politisch opportun ist.
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bernie,
Donnerstag, 5. August 2004, 23:38
janus, warum sollen die Deutschen nach Polen, die Polen von dort nach Weißrussland bzw. in die Ukraine, Weißrussen und Ukrainer müssen dann irgendwo hinter den Ural und die Ural Russen "dürfen" ins unbewohnte Sibirien, sollen ja noch massenhaft Bodenschätze unter etwas Eis, äh meterdickem Dauerfrostboden sein :-))
Selbst abseits der Schuldfrage: was bringt das?
Die deutschen Vertriebenen wurden wirklich großzügigst finanziell entschädigt, deshalb darf Dtl. gegen eine Entschädigungsklage sein - finde ich.
Selbst abseits der Schuldfrage: was bringt das?
Die deutschen Vertriebenen wurden wirklich großzügigst finanziell entschädigt, deshalb darf Dtl. gegen eine Entschädigungsklage sein - finde ich.
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